Kanada - ETA

Wird zur Anreise zwingend benötigt!


Zur Anreise nach Kanada wird von 99% aller Kunden zwingend eine Anreisegenehmigung (ETA) benötigt. Nachfolgend die Links ins Internet zu den jeweiligen Departments. Diese Informationen bis ins Detail zu verstehen ist nahezu unmöglich. Aber haben Sie keine Angst und Bange. Unsere Kunden erhalten mit der Reisebestätigung zusätzliche, in eine verständliche Sprache übersetzte, Informationen auf Papier.


Häufige Fehler & Lösungen

Alle nachfolgenden Mitteilungen und Hinweise sind frei von Gewähr und vorbehaltlich etwaiger Irrtümer. Wir berichten aus der Praxis und übernehmen diesbezüglich keine verbindliche Beratung/Haftung. Eine ETA-Beratung durch Reisevermittler sieht das Deutsche Reiserecht leider nicht vor. Beratung erhalten Sie entweder direkt bei den jeweiligen Regierungsorganisationen oder kostenpflichtig bei diversen Dienstleistern.


Vorweg...

was wir immer wieder hören: "Ich habe die ETA-Bestätigung als genehmigt erhalten und somit ist alles in Ordnung!". Aus Erfahrung können wir dies, bei ca. 25% aller uns vorgelegten Anträge verneinen. Trotz eines bestätigten ETA-Antrag sind des Öfteren vielfältige Eingabefehler ersichtlich. Ob Ihre bei ETA eingereichten Angaben mit Ihrem Reisepass übereinstimmen, kann ja nicht bei der Beantragung/Bewilligung überprüft werden, sondern erst bei Check-in am Flughafen. Daher raten wir unter anderem diese Seite hier sorgfältig zu lesen und zu befolgen.


1. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Frau EVA MÜLLER gibt bei der Angabe des Nachnamens "MÜLLER" an. Dies ist falsch und die ETA daher nichtig, da bei der Namensangabe immer auf die Schreibweise (bspw. Ö = OE, oder Ü = UE) der Namen, wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, zu achten ist. Bspw.:

P<D<< MUELLER<< EVA<<<<<<<<<


2. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Frau HELGA MUSTERMANN gibt bei der Angabe des Nachnamens "MUSTERMANN GEB. SCHMIDT" an. Dies ist falsch und die ETA daher nichtig, da "GEB SCHMIDT" nicht Bestandteil Ihres Nachnamens ist. Bei der Namensangabe achten Sie immer auf die Schreibweise der Namen wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, bspw.:

P<D<< MUSTERMANN<< HELGA<<<<<<<<<


3. FEHLER BEI DER ANGABE DER VORNAMEN

Frau HELGA BERTA MUSTERMANN gibt bei der Angabe des Vornamens nur "HELGA" an. Dies ist falsch und die ETA daher nichtig, da "HELGA" nicht wie gefordert "ALL NAME(S) = Ggf. MEHRZAHL" Vornamen ist. Bei der Namensangabe achten Sie immer auf die Schreibweise und die Reihenfolge der Namen wie aus der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich, bspw.:

P<D<< MUSTERMANN<< HELGA<BERTA<<<<<<<<<


4. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Frau ERIKA-REGINE MAIER-SCHMIDT hat in Ihren Namen Bindestriche enthalten. Sofern diese im Pass ersichtlich sind, geben Sie diese auch im ETA-Antrag an passender Stelle mit ein. Auch wenn ein Bindestrich im oberen Teil des Reisepasses zwar ersichtlich ist, und ggf. in der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) durch so genannte Chevrons "<" erstezt wurde. Bspw.:

P<D<< MAIER<SCHMIDT<< ERIKA< REGINE<<<<<<<<<


5. FEHLER BEI DER ANGABE DER NAMEN

Herr DR. MAX WEBER besitzt einen Doktor-Titel. Der Doktor-Titel "DR." ist auch im Reisepass unter "Name" vermerkt. Dieser Zusatz ist im ETA-Antrag jedoch nur mit anzugeben, wenn dieser auch in der maschinenlesbaren Zeile (am unteren Passrand im laminierten Innenteil des Reisepasses) ersichtlich ist. Ansonsten sind akademische Titel im ETA-Antrag nicht anzugeben.


6. FEHLER BEI DER ANGABE DER REISEPASSNUMMER
Für die Angabe der Reisepassnummer verwenden Sie bitte ausschließlich die "Zahlen-Ziffer-Kombination", welche rechts oben im laminierten Innenteil Ihres Reisepasses ersichtlich ist. Also hier ausdrücklich nicht die Nummer welche im unteren Bereich in ähnlicher Form nochmals erscheint.


7. FEHLER BEI DER ANGABE DER REISEPASSNUMMER

Bei der Deutschen Reisepassnummer gibt es keinen Buchstaben "O" im Reisepass - Es handelt sich dann immer um die Ziffer null "0".


8. ANGABE WELCHES REISEDOKUMENT?

Sie reisen i.d.R. mit einem ganz ordinären Reisepass. Daher wählen Sie bei dieser Angabe (kommt gleich zu Anfang des Antrags) die Auswahl "PASSPORT ORDINARY/REGULAR".


9. WO BLEIBT MEINE E-MAIL-BESTÄTIGUNG

Auf Grund diverser Bestandteile des Bestätigungs-E-Mail, wird dieses sehr häufig als Spam identifiziert. I.d.R. erhällt man binnen weniger Minuten (max. 72 Std.) eine E-Mail-Nachricht aus Kanada. Sollte diese bei Ihnen nicht eintreffen, so überprüfen Sie Ihr E-Mail-Postfach bzgl. dem Ordner "Spamverdacht".